Allgemeine Bedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen KRNWTR B.V.
Juli 2022
1. Begriffsbestimmungen
In den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Definitionen:
Abonnement:
der Vertrag zwischen KRNWTR B.V. und dem Mieter über die Nutzung der KRNWTR-Wasserzapfanlage durch den Mieter sowie jeder andere Vertrag zwischen KRNWTR B.V. und dem Mieter
Allgemeine Bedingungen:
diese allgemeinen Bedingungen gelten für jedes Abonnement;
Kaufvertrag:
der Vertrag zwischen KRNWTR B.V. und dem Käufer über den Kauf der KRNWTR Wasserzapfanlage durch den Käufer sowie jeder andere Vertrag zwischen KRNWTR B.V. und dem Käufer.
Allgemeine Bedingungen:
diese allgemeinen Bedingungen gelten für jeden Kaufvertrag;
Servicevertrag:
der Vertrag zwischen KRNWTR B.V. und dem Kunden über den Service der KRNWTR Wasserzapfanlage für den Kunden sowie jeder andere Vertrag zwischen KRNWTR B.V. und dem Kunden.
Allgemeine Bedingungen:
diese allgemeinen Bedingungen gelten für jeden Dienstleistungsvertrag;
Kündigungsdatum:
das Datum, an dem der Abonnement-/Dienstleistungsvertrag durch Kündigung des Mieters/Kunden gemäß Klausel 6.3 endet;
KRNWTR-Wasserentnahmeanlage:
die KRNWTR-Wasserentnahmeanlage einschließlich der im Miet-/Kauf-/Dienstleistungsvertrag beschriebenen Sachen, die KRNWTR B.V. dem Mieter/Käufer/Kunden im Rahmen des Abonnement-/Kauf-/Dienstleistungsvertrags zur Nutzung durch den Mieter/Käufer/Kunden gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung stellt;
Mieter/Käufer/Kunde:
jede natürliche oder juristische Person, die einen Abonnement-/Kauf-/Dienstleistungsvertrag mit KRNWTR B.V. abschließt;
Anspruch auf fehlerhaften Service und Installation:
hat die Bedeutung, die ihm in Artikel 5.4 zugeschrieben wird;
KRNWTR B.V. :
KRNWTR B.V. Keizersgracht 433A, 1017 DJ, Amsterdam;
Service:
die Lösung eines Problems für den Mieter/Kunden in Bezug auf die KRNWTR-Wasserzapfanlage durch Reparatur oder Austausch gegen eine andere KRNWTR-Wasserzapfanlage im Falle eines durch die Garantie abgedeckten Defekts der KRNWTR-Wasserzapfanlage durch die KRNWTR B.V.
Installation:
die Installation einer KRNWTR WaterTap-Installation beim Mieter/Käufer durch einen externen Installateur oder einen Installateur von KRNWTR B.V. im Zusammenhang mit dem Abonnement- oder Kaufvertrag.
2. Anwendbarkeit
2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jeden Abonnement-/Kaufvertrag/Dienstleistungsvertrag zwischen KRNWTR B.V. und Mieter/Käufer/Kunde.
2.2 Vereinbarungen zwischen KRNWTR B.V. und dem Mieter, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen oder diese ergänzen, sind nur gültig, wenn sie von KRNWTR B.V. ausdrücklich schriftlich per E-Mail bestätigt wurden.
2.3 Alle von KRNWTR B.V. genannten Beträge verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.
3. Abonnement/Dienstleistungsvertrag
3.1 Dem Mieter/Kunden wird für die Dauer des Abonnement-/Dienstleistungsvertrages eine Wasserzapfanlage von KRNWTR zur Verfügung gestellt.
3.2 Die KRNWTR WaterTap-Anlage wird/werden mit dem im Abonnement-/Dienstleistungsvertrag/Kaufvertrag beschriebenen Zubehör geliefert.
3.3 Das Abonnement und der Servicevertrag berechtigen den Kunden zu einem periodischen Service (siehe Artikel 5). Dieser umfasst:
Die kostenlose Behebung von Mängeln an der KRNWTR-Wasserzapfanlage, die durch Verschleiß und normalen Gebrauch der KRNWTR-Wasserzapfanlage entstanden sind;
Gegebenenfalls den kostenlosen Austausch der KRNWTR-Wasserzapfanlage an dem Ort, an dem die KRNWTR-Wasserzapfanlage geliefert wurde.
3.4 Die KRNWTR WaterTap-Installation kann mit einer Werbebotschaft versehen sein. Wenn die Werbung beschädigt wird oder eine Werbung vollständig von der KRNWTR-Wasserzapfanlage verschwindet, muss der Mieter die KRNWTR B.V. unverzüglich kontaktieren und der Mieter/Käufer/Kunde haftet für den entstandenen Schaden.
4. Bedingungen
4.1 Der Mieter/Kunde ist verpflichtet, die Wasserentnahmeanlage von KRNWTR ordnungsgemäß zu benutzen und die Wasserentnahmeanlage von KRNWTR mit der gebotenen Sorgfalt zu behandeln.
4.2 Die KRNWTR WaterTap-Installation ist ausschließlich für den persönlichen Gebrauch des Mieters/Kunden bestimmt.
4.3 Der Mieter/Kunde muss im Besitz einer SEPA-Bankkontonummer sein.
4.4 Die KRNWTR-Wasserzapfanlage bleibt im Falle eines Abonnements zu jeder Zeit Eigentum von KRNWTR B.V.. Dem Mieter ist es nicht gestattet, ein (Sicherungs-)Recht an der KRNWTR-Wasserzapfanlage zugunsten eines Dritten zu begründen oder einzuräumen.
4.5 Der Mieter/Käufer/Auftraggeber haftet persönlich für die Einhaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
4.6 Der Mieter/Kunde ist für die rechtzeitige Mitteilung von Änderungen der KRNWTR B.V. bekannten Daten, wie z.B. einer neuen Adresse, verantwortlich. Es steht KRNWTR B.V. frei, den Vertrag zu kündigen, wenn sich die neue Adresse an einem für KRNWTR B.V. ungünstigen Ort befindet.
4.7 Der Mieter/Kunde darf keine Veränderungen an der KRNWTR-Wasserzapfanlage vornehmen, die nicht ohne Beschädigung der KRNWTR-Wasserzapfanlage entfernt werden können oder die den Betrieb oder die Wartung der Anlage beeinträchtigen.
4.8 Dem Mieter/Kunden ist bekannt, dass die KRNWTR WaterTap-Anlage im Eigentum einer Leasinggesellschaft stehen kann. Steht die KRNWTR-Wasserzapfstelle im Eigentum einer Leasinggesellschaft, so ist der Mieter verpflichtet, die KRNWTR-Wasserzapfstelle auf erstes Anfordern der Leasinggesellschaft entweder an diese herauszugeben oder den künftigen Mietzins in voller Höhe an die Leasinggesellschaft zu entrichten.
5. Wartung/Installation
5.1 KRNWTR B.V. wird sich bemühen, eine KRNWTR-Wasserzapfanlage (falls ein Servicevertrag besteht) innerhalb einer Woche zu warten, nachdem KRNWTR B.V. vom Mieter/Kunden per E-Mail kontaktiert worden ist. Die Wartung/Installation erfolgt nach Vereinbarung mit dem Mieter/Kunden.
5.2 Wird die Zielzeit nicht eingehalten, hat der Mieter/Auftraggeber keinen Anspruch auf Entschädigung oder Rückerstattung.
5.3 Die Wartung erfolgt nur im Falle eines Defektes der KRNWTR Wasserzapfanlage und nur an der Lieferadresse des Mieters/Kunden.
5.4 Wenn der Mieter/Käufer/Auftraggeber zu Unrecht einen Service oder eine Installation verlangt (eine "unberechtigte Reklamation"), hat KRNWTR B.V. das Recht, EUR 250,- für den Einsatz in Rechnung zu stellen. Wenn der Mieter/Käufer/Auftraggeber nicht anwesend ist oder die notwendigen Vorbereitungen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt bereit sind, gilt dies ebenfalls als unberechtigte Reklamation.
6. Laufzeit und Beendigung des Abonnement-/Dienstleistungsvertrags
6.1 Der Abonnement-/Dienstleistungsvertrag wird für einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschlossen, sofern nicht anders vereinbart (die "Laufzeit"). Nach Ablauf dieser Laufzeit wird das Abonnement stillschweigend jeweils um einen Monat verlängert.
6.2 Die Kosten des Abonnement-/Dienstleistungsvertrags für den ersten Monat werden anteilig für die Anzahl der verbleibenden Tage des betreffenden Monats unter Verwendung des Monatstarifs berechnet.
6.3 Die Kündigungsfrist des Abonnement-/Dienstleistungsvertrags beträgt einen Monat und kann während der Laufzeit nicht gekündigt werden. Ab dem Tag, an dem die schriftliche Kündigung des Abonnement-/Dienstleistungsvertrags durch den Mieter/Kunden per E-Mail bei KRNWTR B.V. eingeht, läuft das Abonnement einen Monat weiter, so dass das Abonnement einen Monat nach dem Tag endet, an dem die Kündigung bei KRNWTR B.V. eingeht (das "Enddatum").
6.4 Der Mieter/Kunde hat das Recht auf Nutzung der KRNWTR WaterTap-Anlage nach der Kündigung bis zum Enddatum und die Verpflichtung zur Zahlung der Abonnement-/Dienstleistungsgebühren.
6.5 Die KRNWTR-Wasserzapfanlage muss vom Mieter spätestens am Enddatum an KRNWTR B.V. zurückgegeben werden.
6.6 Wird die KRNWTR-Wasserzapfanlage vom Mieter/Kunden vor dem Beendigungsdatum zurückgegeben/gekündigt, enden damit alle Rechte des Mieters/Kunden aus dem Abonnement, unbeschadet der Verpflichtung des Mieters, die vollen Abonnementgebühren und sonstigen Kosten bis zum Beendigungsdatum zu zahlen.
6.7 Bevor die KRNWTR WaterTap-Installation an KRNWTR B.V. zurückgegeben wird, kann der Mieter jederzeit die Kündigung rückgängig machen und das Abonnement wieder aktivieren, indem er eine E-Mail an KRNWTR B.V. schickt.
6.8 Hat der Mieter die KRNWTR-Wasserentnahmestelle nicht bis spätestens zum Enddatum an die KRNWTR B.V. übergeben, schuldet der Mieter eine Vertragsstrafe in Höhe von 25 EUR pro Tag, bis die KRNWTR-Wasserentnahmestelle an die KRNWTR B.V. übergeben oder das Abonnement reaktiviert worden ist, höchstens jedoch sieben Tage.
6.9 Wenn die KRNWTR-Wasserentnahmestelle nicht innerhalb von sieben Tagen nach dem Enddatum an KRNWTR B.V. übergeben wurde oder KRNWTR B.V. die KRNWTR-Wasserentnahmestelle in eine gute Position gebracht hat, um sie abzuholen, und das Abonnement nicht reaktiviert wurde, wird KRNWTR B.V. den Diebstahl durch den Mieter anzeigen. In einem solchen Fall ist der Mieter auch verpflichtet, KRNWTR B.V. den Schaden zu ersetzen, der KRNWTR B.V. entstanden ist, unbeschadet des Rechts von KRNWTR B.V., den vollen Ersatz des ihr entstandenen Schadens zu verlangen, soweit dieser den Betrag der festgesetzten Entschädigung zusätzlich zum normalerweise geltenden Abonnementpreis übersteigt.
7. Diebstahl oder Verlust
7.1 Bei Verlust oder Diebstahl der KRNWTR WaterTap-Installation ist der Mieter verantwortlich und verpflichtet, dies innerhalb eines Tages der KRNWTR B.V. zu melden und zusammen mit einem Mitarbeiter der KRNWTR B.V. eine Anzeige zu erstatten. In einem solchen Fall schuldet der Mieter eine Selbstbeteiligung von mindestens 2.750 € und maximal den dann gültigen Verkaufspreis zuzüglich Installationskosten pro KRNWTR WaterTap-Installation. Der Mieter erhält von KRNWTR B.V. nach erfolgter Meldung eine Ersatzinstallation von KRNWTR WaterTap.
8. Schaden
8.1 Schäden an der KRNWTR-Wasserzapfanlage sind vom Mieter innerhalb von 24 Stunden an KRNWTR B.V. zu melden.
8.2 Bei Schäden und Verschleiß an der KRNWTR-Wasserentnahmeanlage, die über den normalen Gebrauch hinausgehen, behält sich die KRNWTR B.V. das Recht vor, die Kosten dafür vom Mieter zu verlangen.
8.3 Bei Schäden, die durch das (Mit-)Verschulden eines Dritten verursacht wurden, ist der Mieter verpflichtet, KRNWTR B.V. die Kontaktdaten dieses Dritten und eine von beiden Parteien zur Genehmigung unterzeichnete Skizze des Sachverhalts vorzulegen. Wenn keine Kontaktdaten des Dritten vorgelegt werden, geht der Schaden zu Lasten des Mieters.
9. Zahlungen
9.1 Bei Abschluss eines Abonnement-/Dienstleistungsvertrages ist der Mieter/Kunde verpflichtet, auch die Abbuchung der monatlichen Abonnement-/Dienstleistungsgebühren und sonstiger fälliger Gebühren von der angegebenen Kontonummer zu genehmigen. In Fällen, in denen KRNWTR hiervon abweicht, z.B. bei Kauf, gilt ein Zahlungsziel von 14 Tagen ab Versand der jeweiligen Rechnung.
9.2 Werden zusätzliche Kosten, wie Selbstbeteiligung und Zuschläge, in Rechnung gestellt, hat KRNWTR B.V. das Recht, deren Bezahlung zu verlangen, bevor sie dem Mieter/Kunden eine neue KRNWTR-Wasserzapfanlage liefert. Wenn der Mieter angibt, dass er in der Lage ist, den ausstehenden Betrag zu zahlen, und sich herausstellt, dass dies nicht der Fall ist, handelt es sich um eine unberechtigte Forderung, für die Kosten in Rechnung gestellt werden können.
9.3 Wenn das Abonnement/die Dienstleistung oder andere Gebühren nicht abgebucht werden können oder zu Unrecht abgebucht werden, ist der Mieter/Kunde von Rechts wegen in Verzug. Der Mieter/Kunde erhält dann eine Mahnung, den fälligen Betrag innerhalb von vierzehn Tagen zu zahlen. Wird der fällige Betrag nicht innerhalb der Frist von vierzehn Tagen bezahlt, kann KRNWTR B.V. ein Inkassobüro beauftragen. Alle zusätzlichen Verwaltungs- und außergerichtlichen Inkassokosten gehen zu Lasten des Mieters/Auftraggebers.
10. Rückgabe der alten KRNWTR WaterTap-Installation
10.1 Der Mieter hat die Möglichkeit, seine alte Wasserzapfanlage zu Beginn des Abonnements gegen eine Gebühr in Form eines Nachlasses auf das Abonnement zurückzugeben.
10.2 Der Rabatt wird pro Wasserhahninstallation festgelegt und muss sowohl vom Mieter als auch von KRNWTR B.V. genehmigt werden. Wenn sich Mieter und KRNWTR B.V. nicht über die Höhe des Rabatts einigen können, wird die alte Wasserzapfanlage von KRNWTR B.V. nicht zurückgenommen.
11. Haftung
11.1 Wenn KRNWTR B.V. haftbar gemacht wird oder werden sollte, ist diese mögliche Haftung auf das in dieser Bestimmung Festgelegte beschränkt.
11.2 Sollte KRNWTR B.V. für irgendeinen Schaden haftbar sein, so ist die Haftung von KRNWTR B.V. auf maximal den Rechnungswert des Auftrags beschränkt, zumindest auf den Teil des Auftrags, auf den sich die Haftung bezieht.
11.3 Die Haftung von KRNWTR B.V. ist in jedem Fall auf den Betrag der Zahlung des Versicherers beschränkt.
11.4 Die KRNWTR B.V. haftet nur für direkte Schäden
11.5 KRNWTR B.V. haftet niemals für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenen Gewinns, entgangener Einsparungen und Schäden aufgrund von Betriebsunterbrechungen.
11.6 Nimmt der Mieter/Käufer/Besteller eine KRNWTR-Wasserzapfanlage in Betrieb, so gilt dies als Beweis dafür, dass sie ordnungsgemäß funktioniert und keine Mängel aufweist.
11.7 Bei Zweifeln des Mieters/Käufers/Auftraggebers an der Sicherheit der KRNWTR-Wasserzapfanlage ist unverzüglich mit KRNWTR B.V. Kontakt aufzunehmen.
11.8 Die Nutzung der KRNWTR-Wasserzapfanlage durch den Mieter/Käufer/Auftraggeber erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters/Käufers/Auftraggebers.
11.9 KRNWTR B.V. haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden, die dem Mieter/Käufer/Auftraggeber durch die Nutzung der KRNWTR-Wasserentnahmeanlage entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Wasserschäden, aus welchem Grund auch immer, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens KRNWTR B.V. vor.
11.9.1 Der Mieter ist selbst für die rechtzeitige Meldung von Mängeln und/oder Schäden an der KRNWTR-Wasserzapfanlage verantwortlich.
11.9.2 Die KRNWTR B.V. haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden, die durch den oder die von ihr eingeschalteten Dritten verursacht werden.
12. Abänderung
12.1 KRNWTR B.V. behält sich das Recht vor, die Kosten für einen Abonnement-/Dienstleistungsvertrag zu ändern. Die Änderungen werden dem Mieter/Kunden mindestens zwei Monate vor dem Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt.
12.2 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden mindestens einen Monat vor ihrem Inkrafttreten durch eine Mitteilung auf der Website www.KRNWTR.nl bekannt gegeben, und die neueste Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann auf der Website www.KRNWTR.nl eingesehen werden.
12.3 Die KRNWTR B.V. hat jederzeit das Recht, ihre Forderungen gegenüber dem Mieter/Käufer/Auftraggeber aus welchem Grund auch immer an Dritte abzutreten.
12.4. Der Mieter/Kunde kann das Abonnement kostenlos in ein teureres Abonnement umwandeln, und KRNWTR B.V. veranlasst nach Absprache den Austausch der KRNWTR-Wasserentnahmeanlage gegen eine für das neue Abonnement geeignete KRNWTR-Wasserentnahmeanlage.
13. Nichterfüllung von Verpflichtungen
13.1 KRNWTR B.V. hat das Recht, den Abonnement-/Dienstleistungsvertrag ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung durch eine schriftliche Mitteilung an den Mieter/Kunden aufzulösen oder zu kündigen, wenn
Der Mieter/Kunde ist mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Abonnement-/Dienstleistungsvertrag in Verzug;
Der Mieter/Kunde beantragt einen (vorläufigen) Zahlungsaufschub oder erhält einen (vorläufigen) Zahlungsaufschub;
Der Konkurs des Mieters/Kunden wird beantragt, oder er wird für insolvent erklärt;
Der Mieter/Kunde wird unter Vormundschaft gestellt oder in das Umschuldungsprogramm für natürliche Personen aufgenommen;
Die KRNWTR WaterTap-Anlage oder anderes Eigentum des Mieters/Kunden wird auf Kosten des Mieters/Kunden gepfändet und dies beeinträchtigt die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Abonnement-/Dienstleistungsvertrag;
Der Mieter/Kunde missbraucht nach Ansicht von KRNWTR B.V. die von KRNWTR B.V. angebotene Dienstleistung missbraucht;
der Mieter/Kunde KRNWTR B.V. vorsätzlich unrichtige Angaben macht oder gemacht hat oder der Mieter/Kunde anderweitig als nicht mehr in der Lage angesehen werden muss, die Verpflichtungen aus dem Abonnement-/Dienstleistungsvertrag zu erfüllen.
13.2 Der Mieter/Kunde hat das Recht, den Abonnement-/Dienstleistungsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn die KRNWTR B.V. wiederholt und/oder schwerwiegend gegen ihre in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebenen Verpflichtungen verstoßen hat.
14. Datenschutz
14.1 Die KRNWTR B.V. legt großen Wert auf einen angemessenen Schutz personenbezogener Daten. Wenn Sie diesbezüglich Fragen oder Anmerkungen haben, kontaktieren Sie uns bitte unter info@krnwtr.nl.
15. Anwendbares Recht. Rechtsstreitigkeiten
15.1 Der Abonnement-/Kaufvertrag/Dienstleistungsvertrag und die Allgemeinen Bedingungen unterliegen ausschließlich dem niederländischen Recht.
15.2 Für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Abonnement/Kaufvertrag/Dienstleistungsvertrag ergeben oder damit zusammenhängen, ist ausschließlich das zuständige Gericht in Amsterdam zuständig.